Berlin (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in den sinkenden Überweisungen aus dem Bundeshaushalt ein verfassungsrechtliches Problem. Der Bund stehle sich „aus der Finanzierungspflicht“, erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Susanne Wagenmann, am Mittwoch in Berlin. „Unterm Strich zahlt der Bund in den kommenden Jahren 4,75 Milliarden Euro weniger, statt sich selbst an der Stärkung der GKV zu beteiligen.“
Wagenmann bezog sich auf die GKV-Reform, die am Freitag erstmals im Bundestag diskutiert wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, den allgemeinen Bundeszuschuss an die Kassen von zuletzt 14,5 Milliarden Euro ab 2027 um zwei Milliarden Euro zu kürzen. Parallel steigen nach und nach die Überweisungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, allerdings soll der zusätzliche Betrag erst ab 2031 bei zwei Milliarden Euro liegen.
Schlegel kritisiert „willkürliche Kürzung“
Der vom GKV-Spitzenverband hinzugezogene frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, bezeichnete die „systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund“ als verfassungswidrig. Das Gleiche gelte für die „willkürliche Kürzung“ des Bundeszuschusses, erklärte Schlegel. Er halte das Vorgehen weder sozialpolitisch noch rechtlich für tragbar.
Weil der GKV-Spitzenverband die Zuweisungen des Bundes für Menschen im Bürgergeldbezug bereits seit Langem für zu niedrig hält, reichte er im vergangenen Jahr im Namen seiner Mitgliedskrankenkassen Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein. Der Verband will erreichen, dass das Gericht die Sache direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Ob und wann das passieren könnte, ist offen.



