München (epd). In einem Korruptionsfall in der Münchner Ausländerbehörde ist erneut Anklage erhoben worden. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch mitteilte, besteht gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Verdacht der Bestechlichkeit in 85 Fällen. Es gehe außerdem um das Einschleusen von vietnamesischen Antragstellern und Urkundenfälschung in 68 Fällen.
Zwei anderen Angeschuldigten wirft die Anklagebehörde ebenfalls „gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen“ sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vor. Bei einem von ihnen handele es sich um den Ehemann der ehemaligen KVR-Mitarbeiterin.
Fünfstellige Bestechungssummen ermittelt
Der Ehemann soll für die Antragsteller slowenische Aufenthaltstitel gefälscht oder gefälschte slowenische Aufenthaltstitel beschafft haben, um die Erteilung der rechtswidrigen Dokumente durch seine Partnerin im KVR zu erleichtern. Zudem soll er die Antragsteller kontaktiert, vermittelt und ihnen Termine für die Abholung der Dokumente mitgeteilt haben. Der zweite Angeschuldigte habe das Bestechungsgeld entgegengenommen. Dabei soll es sich um Summen im jeweils mindestens fünfstelligen Bereich gehandelt haben.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung des angeschuldigten Paares im Oktober 2025 seien rund 100.000 Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft will der Mitteilung zufolge bei der Hauptverhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 850.000 Euro beantragen, der Termin steht noch nicht fest. Ermittelt werde noch gegen fünf Personen, die die Beschuldigten unterstützt haben könnten, ebenso gegen die vietnamesischen Antragsteller.
Im Januar waren bereits zwei ehemalige Mitarbeiter des KVR wegen Bestechlichkeit jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde wegen Bestechung und Titelmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Den Fall ins Rollen gebracht hatte das KVR selbst. Durch „regelmäßige Kontrollmechanismen“ seien „Ungereimtheiten bei der Bearbeitung von Fällen“ zwischen Mai 2022 und Januar 2024 bemerkt worden.



