Koblenz, Freudenberg (epd). Die beiden Mädchen, die die 12-jährige Luise aus Freudenberg ermordet haben, müssen knapp 145.000 Euro zahlen. Das Landgericht Koblenz hat den hinterbliebenen Eltern und der Schwester laut einer am Donnerstag gefällten Entscheidung ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 zugesprochen (AZ: 1 O 410/23). Zudem müssen die beklagten minderjährigen Mädchen die Kosten für Beerdigung in Höhe von knapp 15.300 und den Anwalt (4.400 Euro) übernehmen. Das Gericht sprach von einer „fassungslosen Tat“. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, es ist nicht rechtskräftig.
Die beiden damals 12- und 13-jährigen Mädchen hätten die 12-jährige Luise „heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet“, erklärte das Gericht. Sie hätten Luise im März 2023 in eine Schlucht geführt, sie dort zunächst mit einem Plastikbeutel erwürgen wollen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen. Ihr Körper war bei einer polizeilichen Suchaktion tot auf rheinland-pfälzischem Gebiet gefunden worden.
Gericht betont traumatischen Verlust für Familie
Der „traumatische Verlust“ des Mädchens habe bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen. Deshalb besteht für die Täterinnen laut Gericht auch eine Schadensersatzpflicht für künftige materielle Schäden der Klägerinnen und des Klägers.
Das Gericht betonte, dass die Täterinnen damals noch keine 14 Jahre alt und damit nicht nach dem Strafrecht verfolgt werden können. Nach Bürgerlichem Recht seien sie jedoch deliktsfähig. „Die beiden beklagten Teenager besaßen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen“, hieß es. Deshalb setzte das Gericht ein Schmerzensgeld fest. Die 125.000 Euro setzen sich aus 40.000 Euro an vererbtem Schmerzensgeldanspruch der getöteten Luise und 85.000 Euro für den Schock der Angehörigen zusammen.



