Entscheidung in Fall kirchlichen Arbeitsrechts steht an

Entscheidung in Fall kirchlichen Arbeitsrechts steht an

Erfurt (epd). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will heute (Donnerstag) über den Fall der Sozialpädagogin Vera Egenberger entscheiden. Dabei geht es um Fragen, inwieweit für das kirchliche Arbeitsrecht Grenzen gelten und wann eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerberinnen und Bewerbern verlangt werden kann.

Egenberger hatte sich auf eine Stelle eines kirchlichen Arbeitgebers beworben. Sie erhielt eine Absage, führte das auf ihre fehlende Kirchenmitgliedschaft zurück und fühlte sich diskriminiert. Der kirchliche Arbeitgeber berief sich auf sein grundgesetzlich verankertes Selbstbestimmungsrecht. Der Fall gelangte bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht. Das erneut mit dem Fall befasste BAG muss nun noch einmal prüfen, wie notwendig die Kirchenmitgliedschaft für die ausgeschriebene Stelle war.