Berlin (epd). Deutschland wird die EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz nicht fristgerecht umsetzen. Das Gesetzgebungsverfahren solle „in diesem Jahr abgeschlossen werden“, teilte eine Sprecherin des zuständigen Bundesfamilienministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Allerdings setzt die Richtlinie eine Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni. Diese wird somit verpasst. Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman kritisierte die Verzögerung.
Die Richtlinie soll durch bessere Transparenz für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgen. Ein Entwurf für die Umsetzung sei in die sogenannte Frühkoordinierung gegeben worden, erklärte die Sprecherin des Familienministeriums. Dabei schauen insbesondere das Kanzleramt und das Bundesfinanzministerium auf ein Gesetzesvorhaben, bevor alle Ressorts beteiligt werden. Der Entwurf „zielt darauf, die Belastungen der Wirtschaft auf ein Minimum zu begrenzen“, fügte die Sprecherin hinzu.
Ataman weist auf mögliche Strafzahlungen hin
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wies darauf hin, dass die Richtlinie und die Umsetzungsfrist seit fast zwei Jahren bekannt seien. „Frauen dürfen nicht den Eindruck bekommen, dass Lohngerechtigkeit dieser Regierung nichts bedeutet“, sagte sie dem epd. Wenn die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt werde, könne das außerdem „die Steuerzahlenden monatlich viel Geld kosten“, warnte Ataman mit Blick auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland.
Sie unterstrich die Notwendigkeit der Richtlinie: „Ohne gesetzliche Vorgaben besiedelt wohl eher der Mensch den Mars, als dass Frauen in Deutschland gleich gut verdienen.“ In kaum einem anderen europäischen Land verdienten Frauen im Durchschnitt schlechter als hier.
Laut Statistischem Bundesamt bekamen Frauen im vergangenen Jahr im Durchschnitt pro Arbeitsstunde 16 Prozent weniger Lohn als Männer. Der Gender Pay Gap lässt sich zum Teil durch Faktoren wie eine höhere Teilzeitquote von Frauen und ihre höhere Präsenz in schlecht bezahlten Berufen erklären. Allerdings verdienten der Statistik zufolge Arbeitnehmerinnen auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Durchschnitt sechs Prozent weniger Geld pro Stunde als ihre männlichen Kollegen.
Fachempfehlungen liegen seit November vor
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Firmen in Stellenausschreibungen das eingeplante Gehalt angeben. Außerdem bekommen Beschäftigte im Vergleich zur heutigen deutschen Rechtslage mehr Auskunftsansprüche zu den Gehaltsstrukturen in ihrem Unternehmen. Größere Firmen müssen darüber auch Berichte veröffentlichen.
Für die Umsetzung in deutsches Recht berief die Regierung eine Fachkommission, die im November ihre Empfehlungen vorlegte. Damals kündigte das Familienministerium an, den Gesetzgebungsprozess „Anfang 2026“ einzuleiten.




