Brüssel (epd). Die belgische Regierung hat die geplante strafrechtliche Verfolgung von zwei jüdischen Beschneidern gegen Kritik aus Israel und den USA verteidigt. „Die Religionsfreiheit ist ein Grundwert unserer Demokratie und wird auch in diesem Sinne streng geschützt“, sagte Außenminister Maxime Prévot dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Zugleich lege Belgien „großen Wert auf die körperliche Unversehrtheit von Personen und insbesondere von Kindern“. Diese beiden Aspekte miteinander in Einklang zu bringen, sei „nicht einfach“. Entscheidend sei jedoch die Gewaltenteilung: „Es darf keine politische Einmischung in eine Rechtssache geben.“
Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Antwerpen gegen drei jüdische Beschneider (Mohalim). Gegen zwei von ihnen will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Ihnen wird unter anderem vorsätzliche Körperverletzung sowie die illegale Ausübung medizinischer Tätigkeiten vorgeworfen, weil sie nicht über eine anerkannte medizinische Ausbildung verfügen. Nach belgischem Recht dürfen Beschneidungen zwar vorgenommen werden, jedoch nur durch entsprechend qualifizierte Personen. Auslöser war eine Anzeige aus der jüdischen Gemeinschaft im Jahr 2024.
„Belgien wird nun in der ganzen Welt als antisemitisch gelten“
Der Fall hat diplomatische Spannungen ausgelöst. Israels Außenminister Gideon Sa’ar sprach von einem „Schandfleck für die belgische Gesellschaft“ und warf Belgien vor, das Strafrecht gegen Juden einzusetzen, die ihren Glauben ausübten. Auch der US-Botschafter in Belgien, Bill White, kritisierte das Vorgehen scharf. „Belgien wird nun in der ganzen Welt als antisemitisch gelten“, erklärte er am Mittwoch auf der Plattform X.
Prévot wies die Vorwürfe zurück. Die Religionsfreiheit der jüdischen Gemeinschaft sei in Belgien nie infrage gestellt worden und werde durch die Verfassung geschützt. Zudem betonte er, dass das Verfahren ursprünglich durch Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft selbst angestoßen worden sei.
Mitte Juni soll ein Ermittlungsrichter entscheiden, ob das Verfahren gegen die beiden Beschneider zugelassen wird.




