Verwaltungsgericht Berlin stoppt geplante Abschiebung einer Irin

Verwaltungsgericht Berlin stoppt geplante Abschiebung einer Irin
Die Berliner Behörden wollten einer irischen Palästina-Aktivistin deren EU-Freizügigkeitsrechte entziehen und sie nach Irland abschieben. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts war das Vorgehen rechtswidrig.

Berlin (epd). Einer irischen Staatsangehörigen sind ihre Rechte auf Einreise und Aufenthalt als EU-Bürgerin vom Land Berlin rechtswidrig entzogen worden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Berliner Innenverwaltung wollte die Palästina-Aktivistin nach der gewaltsamen Besetzung des Präsidiums der Freien Universität im Oktober 2024 aus Deutschland ausweisen. Das Landesamt für Einwanderung entzog ihr deshalb im März 2025 ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin. Dagegen klagte die Frau.

Von ihr gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, entschied das Verwaltungsgericht in dem Hauptsacheverfahren (AZ: VG 21 K 158/24). De Frau sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen sie seien eingestellt, Anklage sei nicht erhoben worden.

Keine Gefährdung durch Klägerin

Dass die Irin tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung der Universität beteiligt gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Auch unabhängig von Straftaten habe das Land Berlin nicht darlegen können, dass von der Klägerin eine hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung ausgeht. Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Am 17. Oktober 2024 waren etwa 20 Palästina-Aktivisten gewaltsam in das Präsidiumsgebäude der Freien Universität in Berlin-Dahlem eingedrungen. Sie versuchten, das Gebäude zu besetzen, verwüsteten Büros und zerstörten Technik.