Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Bädern zulässig

Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Bädern zulässig
Eine Verwarnung der Datenschutzbeauftragten an die Berliner Bäder-Betriebe ist vom Verwaltungsgericht einkassiert worden. Die 2023 eingeführten Ausweiskontrollen und Videoüberwachungen in Berliner Sommerbädern seien datenschutzkonform.

Berlin (epd). Die nach mehreren Gewaltvorfällen im Jahr 2023 eingeführten Ausweiskontrollen in Berliner Sommerbädern und punktuelle Videoüberwachungen sind datenschutzkonform. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch entschieden (AZ: VG 42 K 73/25). Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte im Sommer 2025 die Berliner Bäder-Betriebe deshalb wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung verwarnt. Dagegen hatten die Bäder-Betriebe geklagt.

Angesichts der dokumentierten Sicherheitsvorfälle seien die Bäder-Betriebe 2023 zu der berechtigten Einschätzung gelangt, mit den Ausweiskontrollen und der Videoüberwachung das aggressive Verhalten in den Sommerbädern maßgeblich zurückdrängen zu können, urteilte die 42. Kammer des Verwaltungsgerichtes. Die Evaluierung der Maßnahmen ein Jahr später hätte zudem eine deutlich entspanntere Sicherheitslage ergeben.

Videos werden nach 72 Stunden gelöscht

Der durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, befand die Kammer. In dieser Abwägung sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Ausweiskontrolle nicht dokumentiert wird und die Videoaufzeichnungen nach 72 Stunden gelöscht werden.

Die Datenschutzbeauftragte hatte argumentiert, Ausweiskontrollen und Videoüberwachung seien weder geeignet noch erforderlich, um die Sicherheit in den Sommerbädern zu gewährleisten. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.