Wiesbaden (epd). Hessen will mit einer Bundesratsinitiative die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen lassen. „Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt. Hessen bringt den Gesetzentwurf am 8. Mai in den Bundesrat ein.
Der Gesetzentwurf sei ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in Deutschland, sagte Rhein: „Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“
Das geltende Recht sehe bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zu dessen Beseitigung vor, teilte das Hessische Justizministerium mit. Derzeit könnten beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, wenn sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas - etwa den Slogan „from the river to the sea“ - handelt. Dabei gehe es aber nur um einen kleinen Teil der Fälle.
Beschluss des Verfassungsgerichts als Grundlage
Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs sei die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffne die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret sind das solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen.
Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht und der Befreiung vom Nationalsozialismus.




