Umweltschützer unterliegen im Streit gegen Gasbohrungen vor Borkum

Umweltschützer unterliegen im Streit gegen Gasbohrungen vor Borkum
Deutsche Umweltschützer sind mit einer Klage gegen die Gasförderung in der Nordsee vor Borkum gescheitert. Nun wollen sie vor niederländischen Gerichten weiter gegen die Bohrungen kämpfen.

Borkum, Lüneburg (epd). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine Klage gegen die Gasförderung des niederländischen Energiekonzerns One-Dyas in der Nordsee vor Borkum abgewiesen. Sowohl die deutschen als auch die niederländischen Genehmigungen seien gültig, entschied das Gericht am Dienstag. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (AZ: 7 KS 64/24).

Nach Ansicht des Gerichts würden auch durch die Gasförderung verursachte mögliche kleine Erdbeben oder Meeresbodenabsenkungen die Tierwelt in der Nordsee nicht nachhaltig beeinträchtigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die deutsche bergrechtliche Genehmigung geklagt. Die Umweltschützer wollen jetzt vor niederländischen Gerichten weiterkämpfen, wie die DUH mitteilte.

Neun Tiefenbohrungen geplant

One-Dyas fördert bereits in unmittelbarer Nähe zum Weltnaturerbe Wattenmeer rund 500 Meter hinter der deutschen Grenze auf niederländischem Gebiet zwischen den Inseln Schiermonnikoog und Borkum Erdgas aus der Tiefe. Die insgesamt neun genehmigten Bohrungen treten aus dem niederländischen Teil der Nordsee kommend in etwa 1.500 und 4.000 Meter Tiefe in das Gebiet der Bundesrepublik ein. Umweltschützer befürchten schwere Schäden an natürlichen Riffen und eine extreme Gefährdung des sensiblen Ökosystems Wattenmeer.

Eine erste Klage der DUH gegen die niederländische Bohrgenehmigung sei in den Niederlanden in der ersten Instanz erfolgreich verlaufen. Die DUH setze nun auf die Bestätigung in zweiter Instanz durch das höchste niederländische Gericht, erläuterte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Mit einer Entscheidung sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Müller-Kraenner mahnte ein deutsches Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten an.