Berlin (epd). Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ wehrt sich vor Gericht gegen seine Nennung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundes. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin soll am 27. April im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Rechtmäßigkeit der Einstufung des Vereins als „gesichert extremistisch“ verhandelt werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. (AZ: VG 1 L 787/25)
Zur Begründung hieß es, der Verein sehe sich durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht in seinen Grundrechten verletzt und bestreite extremistische Bestrebungen. Wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht gebe es „anhaltende Veranstaltungsabsagen“ und es drohe die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus durch die Finanzbehörden.
Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus
Der Verein gilt als deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Seiner Satzung zufolge will der Verein Personen jüdischer Herkunft eine Plattform bieten, um sich für Völkerverständigung und eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina einzusetzen.
Der vom Bundesinnenministerium herausgegebene Verfassungsschutzbericht 2024 bezeichnet den Verein den Angaben zufolge als gesichert extremistisch und führt ihn als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus auf. Der Verein verfolge Bestrebungen, die auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker richteten, teilte das Gericht weiter mit. Dagegen wende sich der Verein im einstweiligen Rechtsschutz.




