Ungewollte Nacktfotos und Deepfakes sollen härter bestraft werden

Ungewollte Nacktfotos und Deepfakes sollen härter bestraft werden
Strafen für ungewollte Nacktbilder oder vermeintliche Sexdarstellungen: Justizministerin Hubig will Frauen besser vor digitaler sexualisierter Gewalt schützen. Die Linke bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahmen.
17.04.2026
epd
Von Corinna Buschow und Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Die Bundesregierung will ungewollte Nackt- oder Sex-Videos im Internet unter Strafe stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentierte am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Bilder oder Videos, die die Intimsphäre verletzen, verboten werden sollen - unabhängig davon, ob sie echt oder gefälscht sind. Meist sind Frauen Opfer dieser Form digitaler Gewalt. Bereits die Herstellung soll demnach geahndet werden. Kritik an dem Entwurf kam unter anderem von der Links-Partei.

Betroffene demütigender Bilder und Videos sollen laut dem Entwurf mehr Möglichkeiten bekommen, zivilrechtlich gegen Plattformbetreiber vorzugehen. Dazu gehört, dass sie bei Darstellungen auf anonymen Accounts gerichtlich Auskunft über den Accountinhaber erwirken können. Auch die Sperrung von Konten soll möglich sein.

Durch die neuen oder angepassten Strafrechtsbestände drohen für digitale Gewalt künftig Sanktionen bis zu zwei Jahren Gefängnis. Verbieten will Hubig auch Deepfakes, die in anderer als sexualisierter Weise Persönlichkeitsrechte verletzen. Das gilt etwa für Videos, die dem Ansehen einer Person schaden können, weil sie sie vermeintlich bei einer Straftat zeigen. Satire ist von diesem Verbot ausgenommen.

IP-Adressen-Speicherung soll helfen

Fälle digitaler Gewalt durch ungewollte Nacktfotos in der Sauna oder Nahaufnahmen vom Po beim Joggen, aber auch durch gefakte Porno-Darstellungen wie im Fall der Schauspielerin Collien Fernandez hatten gezeigt, dass im Strafrecht Möglichkeiten fehlen, sich gegen demütigende Darstellungen zur Wehr zu setzen.

Hubig sieht auch die geplante IP-Adressen-Speicherung als Mittel, um Gewalt gegen Frauen im Netz stärker zu bekämpfen. Diese soll auf drei Monate begrenzt sein. Die Speicherung ist allerdings umstritten.

Linke: Entwurf hilft Betroffenen nicht

Die Beratungsstelle HateAid begrüßte die geplante Strafbarkeit der Herstellung von Deepfakes als „entscheidenden Fortschritt“. Oft reiche bereits ein Profilbild aus sozialen Netzwerken für täuschend echte sexualisierte Fälschungen, sagte Geschäftsführerin Josephine Ballon. Viele Frauen müssten damit rechnen, solche Bilder von sich im Internet zu finden.

Scharfe Kritik kam von der Linken im Bundestag. Die Bundestagsabgeordnete Anne-Mieke Bremer erklärte, der Entwurf werde Betroffenen „nicht helfen“. Der Fokus auf Strafrecht schütze nicht, zudem würden Betroffene durch komplizierte zivilrechtliche Verfahren geführt. Der Preis dafür sei die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die IP-Adressen-Speicherung. Nötig sei vor allem ein unmittelbarer Stopp der Gewalt sowie eine verpflichtende Weiterbildung von Polizei und Justiz.

Der Deutsche Richterbund bezeichnete das Vorhaben als „überfällig“, mahnte jedoch, dass schärfere Gesetze allein nicht genügten. Ohne mehr Personal in Justiz und Strafverfolgung drohten die Regelungen in der Praxis wirkungslos zu bleiben.

Das Gesetzesvorhaben zu den IP-Adressen soll bereits kommende Woche im Kabinett beraten werden, der Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt wird zunächst weiter beraten, bevor das Parlament endgültig entscheidet.