Berlin (epd). Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre Pläne zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung präzisiert und will Gutverdiener künftig finanziell stärker belasten. Wie aus dem Gesetzentwurf ihres Ministeriums hervorgeht, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um rund 300 Euro steigen. Davon verspricht sich Warken jährliche Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 kommt demnach eine Summe von 4,9 Milliarden Euro zusammen. Kritik an den Sparplänen kam am Freitag vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung und vonseiten der Arbeitgeber.
Die jährlich neu taxierte Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Krankenkassenbeiträge berechnet werden. Verdienste, die darüber liegen, bleiben beitragsfrei. Aktuell liegt die Grenze bei rund 5.800 Euro brutto. Der Referentenentwurf geht nun in die regierungsinterne Abstimmung. Ziel der höheren Bemessungsgrenze sei es, die Beitragsgerechtigkeit zu stärken.
Sozialverband begrüßt Ankündigung
Der Sozialverband VdK begrüßte die Ankündigung, die Beitragsbemessungsgrenze einmalig auf etwa 6.112,50 Euro zu erhöhen. Der Verband forderte darüber hinaus eine dauerhafte Anhebung auf die Grenze in der Rentenversicherung von derzeit 8.450 Euro im Monat. Präsidentin Verena Bentele sagte in Berlin: „Ich wünsche mir mehr Mut von der Bundesregierung, Gutverdiener fairer einzubinden und die Solidarität langfristig zu stärken.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren. „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verteuert die Arbeitskosten für Arbeitgeber, schrumpft das Netto eines gutverdienenden Facharbeiters und senkt den Druck auf Reformen im Gesundheitswesen“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Mehr als fünf Millionen Beschäftigte würden das durch weniger Netto spüren.
Sparvolumen 2027 bei 19,6 Milliarden Euro
Mit dem Entwurf wird klarer, wie Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte aussehen sollen, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Akteure in der Gesundheitsbranche zukommen. Die Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung seien unausweichlich, hieß es. Denn bereits für 2027 sei nach aktuellem Stand von einer Deckungslücke in Höhe von rund 15 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könnte die Deckungslücke auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Dem jetzigen Entwurf zufolge beträgt das Sparvolumen im Jahr 2027 19,6 Milliarden Euro.
Die Kernpunkte ihrer Reformen hatte die Gesundheitsministerin schon Anfang der Woche vorgestellt. Dazu gehört zum Beispiel neben einer höheren Zuzahlung für Medikamente auch die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Laut dem Referentenentwurf sollen auch die Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte verringert werden.
Krankengeld soll sinken
Auch das Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen um je fünf Prozent gekürzt werden. Geplant ist, dass höchstens 65 Prozent des Bruttogehalts beim Krankengeld und höchstens 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld ausgezahlt werden. Beides übernimmt die Kasse.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, kritisierte Warkens Reformentwurf. „Nach derzeit bekanntem Stand sind die Lasten nicht ausgewogen auf allen Schultern verteilt - zugunsten der Krankenhäuser und Pharmabranche“, sagte er der „Welt am Sonntag“ (online). Patienten müssten „noch mehr schultern, als es ohnehin bereits der Fall ist“. Schwartze stellte sich etwa gegen den Plan, die beitragsfreie Ehegattenversicherung abzuschaffen.



