Berlin (epd). Nach dem brutalen Angriff eines Lehramtsstudenten auf einen jüdischen Kommilitonen hat das Berliner Landgericht im Berufungsverfahren am Montag eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für den Täter ausgesprochen. Im Gegensatz zur ersten Instanz im vergangenen April konnte das Gericht kein klares antisemitisches Motiv als Vorsatz für die Tat erkennen. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz Mustafa El-H. A. noch zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 567 NBs 66/25)
Die Verteidigung hatte im Berufungsverfahren beantragt, den Angeklagten zu einer nicht näher bezifferten Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.
Beim Opfer entschuldigt
Der Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung sein letztes Wort genutzt, um sich nochmals bei dem Opfer Lahav Shapira zu entschuldigen. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, wohnte dem letzten Prozesstag bei. Er erklärte, dass die antisemitische Tatmotivation nun vom Gericht verneint wurde, sei „zu akzeptieren“.



