Berlin (epd). Wenn es nach einer schweren Straftat zum Prozess kommt, haben bestimmte Betroffene Anspruch auf eine psychosoziale Begleitung während des Verfahrens. Dieser Anspruch soll künftig für mehr Menschen gelten, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Außerdem soll der Zugang erleichtert, und die Begleiterinnen und Begleiter sollen besser bezahlt werden.
Derzeit haben vor allem Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten geworden sind, ein Recht auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Sie müssen diese allerdings bei Gericht beantragen. Diese Hürde soll laut dem Gesetzentwurf des Justizministeriums wegfallen.
Hubig: „Wir haben ein Gewaltproblem“
Bei Erwachsenen wird die Begleitung bisher nur gewährt, wenn das Gericht bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit erkennt, zum Beispiel wegen einer kognitiven Beeinträchtigung. Diese Voraussetzung will die Regierung streichen. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollen auch keinen Antrag mehr stellen müssen. Opfer häuslicher Gewalt sollen außerdem das Recht auf eine kostenfreie anwaltliche Vertretung bekommen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte die Pläne in einen größeren Zusammenhang. „Der Gesetzentwurf muss Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt sein“, erklärte sie. „Wir haben ein Gewaltproblem in Deutschland, und vor allem Frauen sind die Betroffenen.“ Mit der professionellen Unterstützung während des Prozesses „zeigen wir den Betroffenen: Der Staat steht an Eurer Seite - und lässt Euch auch im Gerichtssaal nicht allein“, erklärte Hubig.
1.500 bis 1.700 Fälle im Jahr
Damit die Ansprüche tatsächlich genutzt werden, sollen Ermittlungsbehörden und Gerichte dazu verpflichtet werden, mögliche Berechtigte auf die psychosoziale Prozessbegleitung hinzuweisen. Diejenigen, die die Begleitung ausüben, sollen wiederum mehr Geld bekommen. Es handelt sich in der Regel um Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit spezieller Qualifizierung. Laut Justizministerium wird in Deutschland jährlich etwa 1.500 bis 1.700 Mal psychosoziale Prozessbegleitung gewährt.



