Erfurt (epd). Das Arbeitsaufkommen beim Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im Jahr 2025 entspannt - doch BAG-Präsidentin Inken Gallner erwartet mittel- und langfristig wieder eine Zunahme arbeitsrechtlicher Verfahren in Deutschland. Grund seien die aktuellen politischen Konflikte und wirtschaftlichen Krisen, sagte Gallner am Dienstag in Erfurt. Sie wisse aus Gesprächen mit Richterkollegen, dass Kündigungsschutzverfahren aus der Industrie bereits in den unteren Instanzen ankommen.
Auch der Vorsitzende Richter des mit Kündigungsverfahren befassten zweiten Senats, Oliver Klose, sieht einen starken Anstieg von Verfahren. Allerdings müsse dies nicht zu einer ebenso deutlichen Zunahme am Bundesarbeitsgericht führen. Im Kündigungsrecht habe sich seit vielen Jahren in zentralen Fragen die Rechtsprechung kaum verändert. Vieles werde in den unteren Instanzen abschließend entschieden. Präsidentin Gallner stellte zudem einen Trend in großen Unternehmen fest, Mitarbeitende intern weiterzuqualifizieren, anstatt sie zu kündigen.
Weniger und kürzere Verfahren
Im Jahr 2025 war die Zahl der Verfahren am BAG deutlich gesunken. So erreichten das höchste deutsche Arbeitsgericht nur noch 1.064 neue Verfahren. Das entsprach laut dem Jahresbericht einem Rückgang von 19 Prozent. Zugleich habe sich die Verfahrensdauer verkürzt. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren sei 2025 auf gut fünf Monate gesunken, geben knapp neun Monaten im Vorjahr.
Zudem habe das Gericht mehr Verfahren abgeschlossen, als neu eingegangen seien. Der Bestand anhängiger Verfahren verringerte sich damit weiter auf 405 Fälle und erreichte den niedrigsten Stand seit Jahren.
Auswirkungen von KI noch unklar
Mit Blick auf die fortschreitende Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen erwartet Gallner tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitswelt. Sie rechne vor allem mit einem Wegfall einfacher Tätigkeiten. Auch standardisierte Arbeitsprozesse könnten automatisiert werden. Bereits heute übernehme KI etwa in Finanzverwaltungen die Berechnung von Steuerbescheiden. Wo KI und menschliche Entscheidungen zusammenwirken, könnten neue, hoch qualifizierte Arbeitsverhältnisse entstehen. Noch sei unklar, wie stark dies die Arbeitsgerichte künftig beschäftigen werde.
Für die zweite Jahreshälfte kündigte das BAG die Verhandlung von drei Verfahren an, die grundlegende Bedeutung für die Konfessionsbindung von kirchlichen Angestellten haben könnten. So werden die Fälle eines katholischen Chorleiters sowie einer Schwangerschaftsberaterin verhandelt, denen nach Kirchenaustritten gekündigt wurde.
Ein drittes Verfahren dreht sich um die Frage, ob einer Bewerberin einer Einrichtung der Diakonie eine Entschädigungszahlung zustehe, weil sie wegen ihrer fehlenden Bindung an die evangelische Kirche nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war.



