Studie: Staatsbürgerschaft durch Geburt reduziert Kriminalität

Studie: Staatsbürgerschaft durch Geburt reduziert Kriminalität
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder leichter die deutsche Staatsangehörigkeit. Als Jugendliche sind sie laut einer neuen Studie besser in der Schule und werden seltener kriminell.

München (epd). Wenn Kinder eingewanderter Eltern oder Großeltern bereits bei ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, werden sie laut einer Studie des ifo Instituts seltener kriminell. „Jugendliche der zweiten und dritten Einwanderergeneration, die seit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wurden rund 70 Prozent seltener von der Polizei als Tatverdächtige registriert als vergleichbare Jugendliche zuvor, die noch keinen deutschen Pass hatten“, sagte ifo-Forscher Helmut Rainer am Dienstag laut Pressemitteilung. Der Rückgang bezog sich vor allem auf Eigentums- und Drogendelikte. Grundlage der Studie des ifo Instituts und der Universität Passau waren Daten der polizeilichen Kriminalstatistik aus Baden-Württemberg, Hessen und Berlin.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Geburt könne die Identitätsbildung prägen, das soziale Vertrauen stärken und die Chancen auf Bildung, Beschäftigung und politische Teilhabe verbessern, sagte ifo-Forscher Leander Andres. Kinder mit Migrationshintergrund, die bereits bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten, zeigten bessere schulische Leistungen. Durch den besseren Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sinke die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche kriminell werden.

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Forschenden untersuchten die Auswirkungen der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000. Seit der Reform erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei ihrer Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern mindestens ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt. Vor 2000 erwarben nur Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil die Staatsbürgerschaft bei Geburt.