Berlin (epd). Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus unterstützt das Vorhaben, im Sexualstrafrecht den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ für Jugendliche zu verankern. Sie freue sich, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sich auf EU-Ebene dafür einsetze, sagte Claus am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Das ebnet den Weg für eine Änderung des Sexualstrafrechts in Deutschland. Das brauchen wir - und zwar schnell.“
Claus verwies auf Länder wie Schweden, Dänemark und Spanien, in denen es eine entsprechende Bestimmung bereits gebe. „Sie zeigen: Eine Regelung, die einen klaren Konsens bei sexuellen Kontakten erfordert, ist möglich.“ Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ befreie Betroffene „von der absurden Pflicht, sich dafür rechtfertigen zu müssen, nicht 'deutlich genug Nein' gesagt zu haben - besonders in Situationen, in denen Druck oder Machtgefälle eine Rolle spielen“.
Claus sieht Defizite im Digitalen
Allerdings reiche die Etablierung dieses Grundsatzes nicht aus, sagte Claus dem epd. Die „digitale Dimension von sexueller Gewalt und Ausbeutung“ von jungen Menschen müsse strafrechtlich besser erfasst werden, forderte die Missbrauchsbeauftragte. „Nur so können junge Menschen wirksamer geschützt werden.“
In der EU wird derzeit über die Neufassung mehrerer Regelungen gegen sexuellen Kindesmissbrauch verhandelt. Justizministerin Hubig hatte am Dienstag erklärt, sie setze sich dabei für den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ bei Jugendlichen ein. Dieses Prinzip „schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen stimmig und konsequent“, hieß es in einem auf der Plattform LinkedIn verbreiteten Zitat Hubigs. „Nur Ja heißt Ja“ bedeutet, dass sexuelle Handlungen nur erlaubt sind, wenn die andere Person klar zustimmt. Schweigen hingegen reicht nicht aus.



