Berlin (epd). Eine gesetzliche Regelung zur besseren Vergleichbarkeit der Gehälter von Männern und Frauen lässt weiterhin auf sich warten. „Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Unser Ziel ist ein ausgewogener Gesetzentwurf, der Tarifbindung respektiert und zugleich Entgeltgleichheit wirksam voranbringt.“ Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland gibt es bereits ein Entgelttransparenzgesetz. Die Vorgaben der EU-Richtlinie gehen aber darüber hinaus. Sie betrifft unter anderem mehr Unternehmen und fordert von diesen auch aktive Berichte über die Entgeltgleichheit im Betrieb. Das deutsche Gesetz legt den Schwerpunkt hingegen auf individuelle Auskunftsansprüche der Beschäftigten, wenn sie eine unfaire Bezahlung vermuten.
Gesetzgebung sollte „Anfang 2026“ beginnen
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eine Kommission eingesetzt, die im November ihre Vorschläge präsentierte. Das Ministerium nannte damals das Ziel, das Gesetzgebungsverfahren „Anfang 2026“ einzuleiten. Am Donnerstag sagte der Sprecher, die Kommissionsvorschläge „werden aktuell geprüft und fließen in den Referentenentwurf ein“.
Die Bemühungen um mehr Entgelttransparenz zielen darauf ab, die verbotene finanzielle Schlechterstellung von Frauen gegenüber Männern bei gleicher Arbeit zurückzudrängen. Insgesamt verdienen Frauen in Deutschland pro Arbeitsstunde 16 Prozent weniger als Männer, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Werden strukturelle Unterschiede herausgerechnet, zum Beispiel in Bezug auf die Branche, den Beschäftigungsumfang und das Karrierelevel, verbleibt eine Lohnlücke von sechs Prozent.


