Ex-Richterin: Kirche muss Kontrolle bei Missbrauchsaufklärung abgeben

Ex-Richterin: Kirche muss Kontrolle bei Missbrauchsaufklärung abgeben
Betroffene sexuellen Missbrauchs in den evangelischen Landeskirchen fordern immer wieder die Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen. Auch Ex-Justizministerin Havliza spricht sich dafür aus, dass die Kirchen mehr externe Fachleute hinzuziehen.
19.02.2026
epd
epd-Gespräch: Martina Schwager

Osnabrück (epd). Die ehemalige niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hält es für wichtig, dass alle Prozesse rund um Missbrauchsfälle in Institutionen wie den Kirchen unabhängig überprüft werden. Die Aufarbeitung, die Entwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten sowie der Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten sollten durch Expertise von außen neutral begleitet werden, sagte Havliza in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ansonsten bleibt zumindest immer der Verdacht, dass die Institutionen die eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.“

Die Katholikin und Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist Sprecherin der sogenannten Monitoring-Gruppe, die im Bistum Osnabrück den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt kontrolliert. Dieses achtköpfige Gremium, eine Art Aufsichtsrat, ist mehrheitlich mit unabhängigen, externen Fachleuten besetzt. Auch Betroffene haben dort eine Stimme. Dabei gehe es darum, dem Bischof und anderen Leitenden im Bistum auf Augenhöhe und mit Expertise begegnen zu können, sagte sie.

Kirchen sollten transparent sein

Gerade die Kirchen hätten historisch ein Selbstverständnis entwickelt, das es ihnen schwer mache, sich selbst zu hinterfragen und die Deutungshoheit abzugeben, erläuterte Havliza, die als Richterin jahrelang über Fälle von sexuellem Missbrauch geurteilt hat.

Macht und Kontrolle abzugeben und sich offen und transparent zu zeigen, sei aus ihrer Sicht aber notwendig, wenn die Kirchen Vertrauen zurückgewinnen wollten. „Es sollte nicht der Eindruck entstehen, die machen da weiterhin ihr eigenes Ding, aber den Betroffenen wird nicht Genüge getan“, sagte sie.

Für wichtig halte sie die Aufgabe der unabhängigen Ombudsperson. Diese helfe Betroffenen bei Antragstellungen etwa für Anerkennungsleistungen und vertrete ausschließlich deren Interessen, im Zweifelsfall auch gegen die des Bistums.