Sterbehilfe: Abgeordnete wollen neuen Vorschlag bis zum Sommer

Sterbehilfe: Abgeordnete wollen neuen Vorschlag bis zum Sommer
Eine gesetzliche Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert. Jetzt planen Abgeordnete einen neuen Vorstoß.

Berlin (epd). Abgeordnete mehrerer Fraktionen wollen einen neuen Versuch für eine Regelung des assistierten Suizids unternehmen. Ziel sei ein Entwurf, „der möglichst im ersten Halbjahr dieses Jahres in den Bundestag eingebracht werden soll“, sagte die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther dem Evangelischen Pressedienst (epd). Teil der Gruppe ist auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling. Angestrebt werde, „einen einheitlichen Gesetzentwurf zum Umgang mit dem assistierten Suizid vorzulegen“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion dem epd.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 wird im Bundestag um eine Regelung für den assistierten Suizid gerungen. Das Karlsruher Gericht kippte damals das pauschale Verbot dieser Form der Sterbehilfe, bei der Sterbewilligen beispielsweise tödlich wirkende Medikamente überlassen werden. Weil sie nicht durch einen Dritten verabreicht werden, ist die Hilfe bei der Selbsttötung zu unterscheiden von der verbotenen Tötung auf Verlangen.

Kappert-Gonther: Aktuelle Situation besorgniserregend

Kappert-Gonther sagte, es brauche eine gesetzliche Regelung, „die Missbrauch verhindert und einer Normalisierung der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung entgegentritt“. Derzeit sei die Situation „besorgniserregend“. „Assistierte Suizide finden in Deutschland in steigender Zahl statt, ohne dass gesetzlich abgesichert ist, dass der Entscheidung ein freier und dauerhafter Wille zugrunde liegt“, sagte sie.

Die Sterbehilfeorganisation „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ hatte kürzlich einen erneuten Anstieg der Zahl von ihr vermittelter assistierter Suizide gemeldet. Knapp 900 Menschen nahmen sich mithilfe von Ärzten und Juristen der Vereins 2025 das Leben.

Heveling sagte, ein gesetzlich geregeltes Schutzkonzept sei notwendig. „Momentan gibt es nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid“, sagte er. Der Umgang mit dem assistierten Suizid sei damit in Deutschland „so wenig geregelt wie kaum irgendwo sonst“.