Berlin (epd). Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen gibt es einen neuen bundesweiten Leitfaden. Er solle den Kommunen „Informationen und Anregungen für die tägliche Arbeit vor Ort“ liefern, heißt es im Vorwort der Broschüre, die am Mittwoch vom Bundesbauministerium veröffentlicht wurde. In dem Leitfaden werden rechtliche Grundlagen erläutert und Empfehlungen für die konkrete Umsetzung gegeben. Diese sind aber nicht verbindlich.
Die mehr als 100 Seiten lange Publikation geht unter anderem auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Gruppen wie Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen ein. Sie enthält auch Einschätzungen einer Begleitgruppe von acht Menschen, die selbst von Wohnungslosigkeit betroffen sind oder waren. Die Gruppe fordert unter anderem, das Recht auf Wohnen explizit im Grundgesetz zu verankern.
Mehr als eine Million Wohnungslose
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe begrüßte den Leitfaden. Dieser biete eine fachliche Orientierung für die Notunterbringung in den Gemeinden. Allerdings reichten die Empfehlungen nicht aus, kritisierte der Verein. Die kommunale Unterbringung müsse für alle wohnungslosen Menschen tatsächlich zugänglich „und an den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen ausgerichtet sein“.
Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe nannten die Publikation einen wichtigen Schritt hin zu menschenwürdigen Notunterkünften. Sie warben dafür, künftig in allen Notunterkünften eine sozialrechtliche Beratung anzubieten. Die Innenministerien der Länder seien „in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Städte und Gemeinden ihre Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen rechtmäßig erfüllen“.
Diakonie: Zustände sind oft hochproblematisch
Diakonievorständin Elke Ronneberger sagte in Berlin, es müsse endlich Schluss sein mit den häufig menschenrechtlich hochproblematischen Zuständen in den Unterkünften. „Wenn Menschen lieber auf der Straße leben, als in eine Unterkunft zu gehen, dann macht das den akuten Handlungsbedarf deutlich.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte den Leitfaden ebenfalls, forderte aber weitere Maßnahmen. Vom Ziel der Bundesregierung, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, „sind wir meilenweit entfernt“, erklärte die für das Recht auf Wohnen zuständige Expertin des Instituts, Claudia Engelmann. Es fehle eine abgestimmte Strategie auf Bundesebene. Das zeige sich unter anderem bei den geplanten Verschärfungen in der Grundsicherung: Hier werde in Kauf genommen, dass Betroffene ihre Wohnung verlieren, erklärte Engelmann.
Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hatten 2024 bundesweit mindestens 1.029.000 Menschen keine eigene Wohnung. Rund 56.000 lebten den Berechnungen zufolge ganz ohne Unterkunft auf der Straße.


