Berlin (epd). Wenn große Industrie- oder Infrastrukturvorhaben geplant werden, können Umweltverbände mit rechtlichen Mitteln gegen Entscheidungen von Behörden oder Gerichten vorgehen. Die Bundesregierung will die dabei geltenden Regeln an internationale Vorgaben und Gerichtsurteile anpassen und verabschiedete dazu am Mittwoch im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums.
Geändert werden sollen unter anderem die Voraussetzungen, die Umweltverbände erfüllen müssen, um als klageberechtigt anerkannt zu werden. Künftig sei dies auch für Stiftungen möglich, teilte das Umweltministerium mit. Gleichzeitig werde die Anerkennung „deutlicher auf die räumliche und inhaltliche Betroffenheit“ der Verbände ausgerichtet.
Kritik von Umweltverbänden im Vorfeld
Vorgesehen ist auch eine Erweiterung der Liste von Vorhaben, bei denen sich Umweltverbände einschalten werden können, zum Beispiel mit einem Widerspruch oder einer Klage. Die Verbände selbst sehen das allerdings kritisch - mehrere von ihnen hatten schon bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs eine sogenannte Generalklausel gefordert. Damit würde der Geltungsbereich der Vorschriften nicht als Liste, sondern allgemeiner formuliert. Mit dem Gesetzentwurf befassen sich nun als Nächstes der Bundestag und der Bundesrat.


