Berlin (epd). Wegen bei der Flutkatastrophe 2022 in ihrer Heimat verursachter Schäden ziehen 39 pakistanische Bäuerinnen und Bauern gegen RWE und Heidelberg Materials vor Gericht. Sie forderten von den Unternehmen, die zu den größten deutschen CO2-Verursachern zählten, eine anteilige Entschädigung, wie die Hilfsorganisation medico international und das „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) am Dienstag in Berlin mitteilten. Eine entsprechende Klage wurde demnach vor dem Landgericht Heidelberg eingereicht.
Die beiden Organisationen, die die Landwirte aus der Provinz Sindh unterstützen, bezeichneten den Fall als bedeutenden Meilenstein „in der wachsenden globalen Bewegung, Großemittenten für die durch ihre Emissionen verursachten Klimaschäden rechtlich zur Verantwortung zu ziehen“. Die Klage sei bereits im Dezember eingereicht worden.
Verheerende Flut
Infolge überdurchschnittlich starker Regenfälle wurde Pakistan im Sommer 2022 von einer verheerenden Flutkatastrophe getroffen. Etwa ein Drittel des Landes stand laut den Vereinten Nationen zwischenzeitlich unter Wasser, 1.700 Menschen kamen ums Leben. Mehr als 33 Millionen Menschen waren insgesamt betroffen.
Den bei den knapp 40 Klägerinnen und Klägern entstandenen Gesamtschaden beziffern medico international und das ECCHR auf rund eine Million Euro. Ihre Felder seien überflutet und mindestens zwei Ernten zerstört worden. Die Organisationen argumentieren, dass der Klimawandel die Wahrscheinlichkeit und Intensität der Regenfälle deutlich erhöht hat. Der Energiekonzern RWE und das Baustoffunternehmen Heidelberg Materials wiederum hätten durch ihre Emissionen „erheblich“ zur Erderwärmung beigetragen.
Einladung zum Dialog
Die beiden Unternehmen seien Ende Oktober über die Schadensersatzansprüche informiert worden. Auf eine Einladung zu einem Dialog- und Meditationsverfahren seien weder RWE noch Heidelberg Materials eingegangen. Die daraufhin eingereichte Klage stützt sich den Angaben zufolge unter anderem auf Paragraf 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der den Schutz vor Einwirkungen auf Eigentum regelt, hieß es.


