SED-Opferbeauftragte dringt auf gesetzliche Regelung für Doping-Opfer

SED-Opferbeauftragte dringt auf gesetzliche Regelung für Doping-Opfer
Für Opfer des Zwangsdopings in der DDR gibt es bis heute keine verlässliche Unterstützungsregelung. Die SED-Opferbeauftragte macht jetzt zwei konkrete Vorschläge.

Berlin (epd). Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke mahnt eine schnelle gesetzliche Regelung für die Unterstützung von Opfern des Zwangsdopings im DDR-Leistungssport an. Für den Gesetzgeber gebe es konkrete Lösungswege, erklärte Zupke am Donnerstag in Berlin. Bestehende Gesetze für Opfer der SED-Dikatur könnten erweitert oder eine neue, auf Dopingopfer zugeschnittene gesetzliche Regelung geschaffen werden, ergänzte sie.

Zupke, die Beauftragte für SED-Opfer beim Bundestag ist, veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht, der auf wenigen Seiten den aktuellen Forschungsstand und Schutzlücken für Doping-Opfer beschreibt. In der Vergangenheit hatte es bereits Regelungen zur Unterstützung für diese Opfergruppe gegeben, die jedoch finanziell oder zeitlich befristet waren.

Zwangsdoping nicht als politische Verfolgung anerkannt

Seit 2021 gibt es keine spezielle Regelung mehr für Opfer des systematischen Zwangsdopings in der DDR. Anträge von Dopingopfern über das allgemeine Rehabilitierungsgesetz werden dem Bericht zufolge oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass das Zwangsdoping nicht in dem Sinne eine politische Verfolgung darstelle. Zupke schlägt deswegen vor, das Rehabilitierungsgesetz zu erweitern oder eine eigene Regelung für Dopingopfer zu beschließen.

Zwischen 1974 und 1989 seien schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Athletinnen und Athleten der DDR gedopt worden, heißt es im Bericht mit Verweis auf die wissenschaftliche Erforschung des Themas. Das geschah den Angaben zufolge meist ohne Wissen oder Aufklärung der Sportlerinnen und Sportler. Für viele von ihnen hatte die Verabreichung der Mittel gesundheitliche Folgen. Zupke sagte, das DDR-Sportsystem sei verantwortlich „für Tausende Menschen, die bis heute an den gravierenden körperlichen und seelischen Folgen des Zwangsdopings leiden“.