Düsseldorf (epd). Seit Jahresbeginn gelten in den drei Landeskirchen in Westfalen, Rheinland und Lippe einheitliche Regelungen zur Anerkennung von sexualisierter Gewalt. Die Landeskirchen haben die entsprechende Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernommen, wie die drei Landeskirchen und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe am Montag in Düsseldorf, Bielefeld und Detmold erklärten. Damit gebe es auch einen einheitlichen Rahmen für Anerkennungszahlungen, die betroffenen Personen zustehen.
Die Richtlinie, die in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenenvertretern entstanden war, hatte die EKD ihren 20 Gliedkirchen im vergangenen Jahr zur Umsetzung empfohlen. Die drei evangelischen Kirchen im Westen sowie das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe hätten daraufhin „die uneingeschränkte Umsetzung der Richtlinie“ beschlossen, erklärten die drei Kirchen. Damit zähle der Verbund West zu den ersten Verbünden in Deutschland, in denen die neue Anerkennungsrichtlinie zur Anwendung kommt.
Individuelle Zahlung ohne Obergrenze
Auch künftig werde „eine unabhängig und weisungsfrei agierende, ehrenamtlich besetzte Kommission“ die Anträge auf Anerkennung des erlittenen Leides bearbeiten, hieß es. Die Höhe der Leistungen hängt von der Schwere der Tat und ihren Spätfolgen ab. Sie setzt sich aus einer individuellen Zahlung ohne Obergrenze und einer pauschalen Leistung in Höhe von 15.000 Euro zusammen, wenn die Tat nach heutigen Kriterien strafbar war. Auch Betroffene, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen.
Kirchen und Diakonie wollten mit der Vereinheitlichung der Anerkennungsstandards weiter Verantwortung für Unrecht und Leid übernehmen, das Menschen im kirchlich-diakonischen Umfeld erfahren haben, erklärten die drei Landeskirchen. Allen Beteiligten sei bewusst, dass es sich in jedem Fall lediglich um die Anerkennung erlittenen Leides handeln könne, nie jedoch um Wiedergutmachung.


