Bundesgericht kippt Verbot der "Hammerskins Deutschland"

Bundesgericht kippt Verbot der "Hammerskins Deutschland"
Das Bundesinnenministerium hat die "Hammerskins" in Deutschland vor mehr als zwei Jahren verboten. Eine Klage dagegen hatte nun Erfolg.

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das 2023 ausgesprochene Verbot der „Hammerskins Deutschland“ für rechtswidrig erklärt. Wie das Gericht am Freitag in Leipzig mitteilte, haben die Richter im Gegensatz zum Bundesinnenministerium keine „Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung 'Hammerskins Deutschland' festgestellt“. Die durchaus stattfindenden regelmäßigen regionalen Treffen seien kein „Ausdruck eines Zusammenschlusses zu einer verfestigten Organisation auf nationaler Ebene“.

Das Bundesinnenministerium hatte die rechtsextremistische Gruppierung im Juni 2023 einschließlich ihrer regionalen Chapter (Ortsgruppen) sowie die „Crew 38“ als Teilorganisation verboten und aufgelöst. Laut der Verbotsverfügung richtete sich die „Hammerskins“-Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, laufe nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Keine existierende Dachorganisation

Das Bundesverwaltungsgericht gab mit dem Urteil den Klägern recht, die argumentiert hatten, dass eine bundesweite Dachorganisation „Hammerskins Deutschland“ nicht existiere. Laut dem Gericht belegt das vorgelegte Material keine „zentrale Steuerung der regionalen Chapter durch eine übergeordnete nationale Ebene“. Nur eine derartige Einbindung in eine Gesamtorganisation würde ein Verbot rechtfertigen, hieß es. Geklagt hatten Einzelpersonen und regionale Gruppen der „Hammerskins“, darunter Ableger in Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg.