Asylrechtsverschärfung nimmt Hürde im EU-Parlament

Asylrechtsverschärfung nimmt Hürde im EU-Parlament
Asylzentren in Drittstaaten, das sogenannte Ruanda-Modell, sollen künftig ermöglicht werden. Außerdem sollen Staaten wie Ägypten, Tunesien oder Marokko europaweit als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.

Brüssel, Straßburg (epd). Die EU-Abgeordneten haben ihre Positionen zu zwei wichtigen Asylgesetzen abgestimmt, wie das Parlament am Mittwoch in Straßburg mitteilte. Mit einer Regelung für „sichere Drittstaaten“ könnten Asylsuchende in Länder gebracht werden, in denen sie nie zuvor gelebt haben. Bekannt ist dieser Vorschlag unter dem Namen „Ruanda-Modell“.

Mit der geplanten europäischen Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ hätten Asylsuchende aus etwa aus Marokko, Tunesien oder Ägypten deutlich weniger Rechte, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Asylverfahren. Die CDU habe erstmals in ihrer Geschichte eine Mehrheit mit Stimmen der AfD und anderer rechtsextremer Parteien für eine Asylrechtsverschärfung gebildet, kritisierten Abgeordnete anderer Fraktionen.

Die finalen Verhandlungen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten über die beiden Gesetzestexte stehen noch an. Diese sollten noch am selben Tag beginnen.

Sichere Drittstaaten oder das „Ruanda-Modell“

Beim Konzept der sicheren Drittstaaten geht es darum, Asylsuchende in ein anderes Land zu schicken, das Schutz gewährt, anstatt ihnen im EU-Ankunftsland ein reguläres Verfahren zu ermöglichen. Mit der geplanten Gesetzesänderung wäre auch die Abschiebung in Länder möglich, in denen die Betroffenen bisher nie gelebt haben, sofern ein entsprechendes Abkommen besteht. Modelle wie das Abkommen zwischen Italien und Albanien oder das Ruanda-Modell würden damit ermöglicht.

Europäische Liste „sicherer Herkunftsländer“

Bisher wurden „sichere Herkunftsländer“ von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Künftig soll es eine gemeinsame europäische Liste geben. Abschiebungen sind auch ohne die Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ möglich. Wird ein Land als sicher eingestuft, ist das Verfahren schneller, die Beweislast liegt stärker bei den Betroffenen, und oft gibt es keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.