Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Land Berlin eine Klimaklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Zur Begründung teilte die Umweltorganisation am Dienstag in Berlin mit, das Land hätte bis 2024 sein zentrales Klimaschutzprogramm aktualisieren müssen. Bislang liege jedoch noch nicht einmal ein Entwurf vor. Der Senat verletze so seine gesetzliche Pflicht zur fristgerechten Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klage.
Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, warf dem schwarz-roten Berliner Senat eine „Mir-doch-egal“-Haltung beim Klimaschutz vor. Anstatt das Klimaschutzprogramm zu aktualisieren, würden die Mittel für den Klimaschutz drastisch zusammengestrichen, kritisierte er.
Konkrete Vorschläge
Die Umwelthilfe spricht sich unter anderem dafür aus, das Ziel von 100 Kilometern Radschnellverbindungen „endlich umzusetzen“. Zudem sollten flächendeckend Busspuren eingerichtet werden und eine Sanierungsoffensive öffentlicher Gebäude wie Schulen starten, betonte die Organisation. Mit der Klimaklage erzwinge die Umwelthilfe nun konkrete Klimaschutzmaßnahmen für die Menschen in Berlin.



