Köln (epd). Ein Bündnis aus juristischen und bürgerrechtlichen Organisationen fordert vom Bundestag „rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen“ am Entwurf für das Anpassungsgesetz an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Die Bundesregierung habe mit ihrem Vorschlag einen „besonders restriktiven“ Weg bei der Umsetzung des Geas gewählt, kritisierte das Bündnis in einer am Montag in Köln veröffentlichten Erklärung. Europarechtlich sei dies aber keineswegs zwingend, betonten die Unterzeichner.
Insbesondere solle der Gesetzgeber von der Einführung sogenannter „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“ Abstand nehmen. Diese Einrichtungen sollen im sogenannten „Dublin-Verfahren“ Überstellungen in andere EU-Mitgliedsstaaten erleichtern. Durch die dort herrschenden „strengen Wohnverpflichtungen“ seien Betroffene vom grundrechtlich garantierten Zugang zu Rechtsberatung oder einer angemessenen medizinischen Versorgung abgeschnitten, erklärte das Bündnis. Solche „Aufnahmeeinrichtungen“ seien ein deutscher Sonderweg und von der Geas-Reform nicht vorgesehen.
„Offenkundig kinderrechtswidrig“
Die Organisationen griffen zudem die im Entwurf des Geas-Anpassungsgesetzes enthaltene Möglichkeit der Inhaftierung auch von Minderjährigen an, falls sich die Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. „Eine Inhaftierung von Kindern ist jedoch offenkundig kinderrechtswidrig“, hieß es in der Erklärung. Haftanstalten jeder Art seien kein geeigneter Ort für Kinder. In der Aufnahmerichtlinie des neuen Geas werde den EU-Mitgliedsstaaten „explizit offengehalten“, ob sie diese Form der Inhaftierung einführen wollten.
Die Bundesregierung setze mit ihrem Gesetzentwurf erkennbar ihren „Kurs der Schärfe und Härte“ fort. Dabei gehe die gemeinsame Grundlage verloren, dass auch schutzsuchende Personen Trägerinnen und Träger von Grundrechten seien, kritisierte das Bündnis. Die Vorschläge des Kabinetts sollten im Bundestag „insgesamt auf den Prüfstand“ gestellt werden.
Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem von dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen sowie von der Humanistischen Union.



