Bundestag schafft Pflichtanwalt bei Abschiebungen wieder ab

Bundestag schafft Pflichtanwalt bei Abschiebungen wieder ab
Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, das zu mehr Abschiebungen führen soll: Bei Anordnung der Abschiebehaft gibt es keinen Pflichtanwalt mehr. Sichere Herkunftsstaaten kann künftig die Regierung allein festlegen.

Berlin (epd). Bei der Anordnung einer Abschiebehaft wird den Betroffenen künftig nicht mehr von Amts wegen ein Anwalt zur Seite gestellt. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung die Abschaffung der erst vor anderthalb Jahren eingeführten Regelung, nach der bei Haftanordnungen ein Rechtsbeistand gestellt werden muss. Das verabschiedete Gesetz sieht zudem vor, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats sichere Herkunftsstaaten festlegen kann. Dies wird Bedeutung für die allermeisten Asylverfahren haben.

457 Abgeordnete stimmten nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) mit Ja. Für das Gesetz wollte neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch die AfD stimmen. Es gab Ramelow zufolge 130 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Linke und Grüne lehnten die Änderungen ab. Die Abschaffung des erst im vergangenen Jahr eingeführten Pflichtanwalts begründet das Gesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Ziel, die Zahl der Rückführungen zu steigern.

Einstufung sicherer Herkunftsstaaten künftig ohne Bundestag und Bundesrat

Mit dem Gesetz wird zudem ermöglicht, dass die Bundesregierung künftig allein festlegen kann, welche Staaten als sicher im Sinne der europarechtlichen Asylvorgaben gelten. Relevant ist das für Asylverfahren, bei denen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der subsidiäre Schutz beantragt wird. Das betrifft die überwiegende Mehrzahl der Asylanträge in Deutschland. Asyl nach dem Grundgesetz, wofür die Regelung nicht gilt, wird nur in seltenen Fällen gewährt.

Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten konnte bislang nur mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erfolgen. In der Länderkammer waren entsprechende Vorhaben mehrmals gescheitert. Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Ländern werden in beschleunigten Verfahren geprüft, weil vermutet wird, dass sie unbegründet sind.