Messerattacke in Bielefeld: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Messerattacke in Bielefeld: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage
Nach dem Messerangriff im Mai in Bielefeld rückt ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter näher: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben. Der Mann aus Syrien soll sich bereits vor seiner Einreise der Terrororganisation IS angeschlossen haben.

Bielefeld, Karlsruhe (epd). Im Fall des mutmaßlichen Anschlags vor einer Bar in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes in vier Fällen und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Angeschuldigte aus Syrien sei zudem der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Angeschuldigte war am 19. Mai festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft.

Nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft schloss sich der Mann im Jahr 2015 in in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) an. Auch nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 sei der Angeschuldigte dem IS verbunden geblieben. Anfang Mai habe der Mann den Entschluss gefasst, „im Namen eines weltweiten 'Heiligen Krieges' möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“.

Bundesanwaltschaft: Gezielt auf Gäste vor Lokal eingestochen

Am frühen Morgen des 18. Mai habe er zu diesem Zweck vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Dabei seien vier Personen lebensgefährlich verletzt worden. Die Anklage wurde den Angaben zufolge bereits am 26. November vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.

Der Angeklagte lebte zuvor in einer Unterbringung in Harsewinkel im Kreis Gütersloh. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Dezember 2023 den Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes erteilt. Er erhielt von der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh demnach eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Februar 2027.