Berlin (epd). Deutschland will dem UN-Hochseeschutzabkommen beitreten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) zwei Gesetzentwürfe zur Ratifizierung und Umsetzung der Vereinbarung. Mit dem 2023 beschlossenen Abkommen wird erstmals weltweit die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See möglich.
Zudem soll es dem Bundesumweltministerium zufolge Umweltprüfungen von menschlichen Aktivitäten im Ozean geben. Schneider zufolge ist das Abkommen „der größte internationale umweltpolitische Erfolg der letzten Jahre“. Die hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche und liegt jenseits nationaler Zuständigkeiten. Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln.
Für den deutschen Beitritt sind zwei Gesetze erforderlich: ein Vertragsgesetz, das die Ratifizierung regelt, sowie ein Umsetzungsgesetz (Hochseeschutz-Gesetz), das deutsche Gesetze an die neuen völkerrechtlichen Vorgaben anpasst.
#145 Staaten haben das UN-Abkommen unterzeichnet
„Die Ozeane sind überlebenswichtig für uns Menschen“, erklärte Schneider. Sie erzeugten Sauerstoff, versorgten mit Nahrung und seien das größte Ökosystem des Planeten. Zugleich seien die Ozeane stark belastet durch Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel. Deshalb seien Gebiete umso wichtiger, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann.
Das UN-Hochseeschutzabkommen wurde bislang von 145 Staaten unterzeichnet und soll am 17. Januar 2026 in Kraft treten. Inzwischen haben 75 Staaten sowie die EU das Abkommen ratifiziert.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz, die sogenannte Ozean-COP, soll voraussichtlich im August 2026 oder Januar 2027 stattfinden. Dort werden dem Bundesumweltministerium zufolge zunächst die organisatorischen Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit gelegt. Dazu gehören demnach Verfahren zur Ausweisung von Schutzgebieten, Umweltprüfungen sowie Regelungen für den Umgang mit genetischen Meeresressourcen, die etwa für Medikamente oder Kosmetik genutzt werden.



