Häusliche Gewalt: Opfer sollen Mietvertrag leichter auflösen können

Häusliche Gewalt: Opfer sollen Mietvertrag leichter auflösen können
Ein gemeinsamer Mietvertrag muss von beiden Parteien gekündigt werden. Weigert sich der gewalttätige Partner, droht dem Opfer eine weitere Belastung. Hamburg will deshalb erreichen, dass Opfer schnell aus dem Mietvertrag ausscheiden können.

Hamburg (epd). Hamburg möchte Betroffenen häuslicher Gewalt die Auflösung eines gemeinsamen Mietvertrags erleichtern. Mit einer Bundesratsinitiative will der Senat erreichen, dass Opfer häuslicher Gewalt schnell und unkompliziert aus dem Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung ausscheiden können, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte. Der Senat setze damit einen rot-grünen Antrag aus der Bürgerschaft um, nachdem Hamburg bereits im Juni auf der Justizministerkonferenz einen Beschluss dazu erreicht habe. Der Bundesrat werde sich voraussichtlich im Januar mit dem Thema befassen.

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag muss von beiden Mietparteien gemeinsam gekündigt werden. Weigert sich der ehemalige Partner, kann ein Rechtsstreit die Folge sein. Der könne langwierig und für Betroffene belastend sein, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Das gelte auch in finanzieller Hinsicht: „In dieser Zeit finanzieren sie oft noch die Miete des Täters mit und haben damit auch häufig selbst nicht die Ressourcen für neue und sichere eigene vier Wände.“ Es sei deshalb nötig, die Durchsetzung des sogenannten Zustimmungsanspruchs gegen den Mitmieter zu beschleunigen.

Gewaltschutzgesetz soll erweitert werden

Gemäß Gewaltschutzgesetz könne dem Opfer zwar die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung allein zur Nutzung zugewiesen werden, informierte die Behörde. Insbesondere nach Flucht in ein Frauenhaus wollten Opfer aber häufig nicht ins bisherige Umfeld zurückkehren.

Der auf der Justizministerkonferenz auf Zustimmung gestoßene Hamburger Vorstoß berührt laut Justizbehörde nicht die Rechte der Vermietenden, sondern soll die Durchsetzung des bestehenden Kündigungsrechts erleichtern. Konkret soll mit der Bundesratsinitiative das Gewaltschutzgesetz erweitert werden.