Berlin (epd). Eine Vergewaltigung nach Verabreichung von K.o.-Tropfen soll künftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis geahndet werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der nun innerhalb der Regierung, mit Experten und anschließend vom Bundestag noch beraten werden muss. Hubig will im Strafgesetz klarstellen, dass der Einsatz betäubender Mittel als ebenso gefährlich betrachtet wird wie der Einsatz einer Waffe.
Bislang gelten K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Gesetzes, erläuterte das Justizministerium. Ein Sexualdelikt nach der Betäubung einer Frau werde daher nicht als „schwere Form“ des Übergriffs gewertet und nur mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet. Die Strafverschärfung soll Hubigs Plänen zufolge künftig auch für Raubstraftaten gelten.
Sexualverbrechen zuletzt gestiegen
Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen seien „besonders perfide und gefährlich“, erklärte die Ministerin. „Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus“, ergänzte sie.
Wie aus vor wenigen Tagen vorgestellten Statistiken des Bundeskriminalamts hervorgeht, ist nicht nur insgesamt die Zahl von Straftaten gegen Frauen im vergangenen Jahr erneut gestiegen, sondern speziell auch die der Sexualstraftaten. Rund 19.000 Frauen wurden 2024 in Deutschland Opfer einer Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs oder von sexueller Nötigung.




