Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel als unzulässig abgewiesen. Geklagt hatten ein palästinensischer Vater und sein in Deutschland lebender Sohn sowie vier weitere Palästinenser. Die Klagen sind laut Gericht unzulässig, weil die Anforderungen an einen vorbeugenden Rechtsschutz hoch seien. ( AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
Berufungen wurden nicht zugelassen. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, hieß es bei der Urteilsverkündung am Mittwoch.
Der Vater und der Sohn hatten verlangt, dass bis zum Abzug der israelischen Streitkräfte keine deutschen Kriegswaffen mehr an Israel geliefert werden sollen. Der in Deutschland lebende Sohn, der 41-Jährige Qassim M., sagte: „Meine Motivation war, meinen Eltern in die Augen zu schauen und zu sagen: Ich habe alles getan, was ich tun kann.“ Sein Vater lebt im Gazastreifen.
Gericht sieht keine Wiederholungsgefahr
Im zweiten Fall hatten vier Palästinenser gegen bereits erfolgte Waffenlieferungen geklagt. Sie wollten feststellen, dass diese rechtswidrig erfolgten. Das beigeladene Rüstungsunternehmen Dynamit Nobel Defence GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Burbach ließ sich vor Gericht nicht vertreten. Das Unternehmen gehört der israelischen Rafael-Gruppe. Die vier Kläger richteten sich gegen die Lieferung von 3.000 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90.
Diese war bereits Ende Oktober 2023 genehmigt und im Anschluss komplett exportiert worden. Ein besonderes sogenanntes Fortsetzungsfeststellungsinteresse verneinte das Gericht, ebenso sehe es keine Wiederholungsgefahr.




