Bonn (epd). Die Deutsche Unesco-Kommission appelliert an den deutschen Gesetzgeber, die am Mittwoch in Usbekistan verabschiedeten Ethik-Empfehlungen der Unesco zum Umgang mit neuralen Daten verbindlich zu regeln. Diese Standards müssten „zügig und sorgfältig in nationales Recht und in die Praxis“ überführt werden, erklärte die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer, in Bonn.
Neurotechnologien, die neben Implantaten und Gehirnscannern für Menschen mit Beeinträchtigungen auch den Freizeit- und Gamingbereich mit sogenannten EEG-Wearables umfassen, benötigten angesichts ihrer rasanten Zunahme klare Regeln, forderte Böhmer. „Neurotechnologien müssen die Menschen stärken, nicht steuern.“ Die Freiheit des Denkens müsse unantastbar bleiben. „Gehirndaten werden unter Achtung von Würde, Autonomie und Rechten genutzt, bei zugleich verlässlichen, forschungsfreundlichen Rahmenbedingungen.“
Deutschland maßgeblich an Ethik-Empfehlungen beteiligt
Die Kultur- und Wissenschaftsorganisation der Vereinten Nationen, Unesco, hat auf ihrer Generalkonferenz in Usbekistan eine Ethik-Empfehlung zu Neurotechnologien verabschiedet. Dieser internationale Rahmen für den Umgang mit Anwendungen und Geräten, die neuronale Daten erfassen, verarbeiten und beeinflussen, sei von Deutschland maßgeblich mitgestaltet worden, erläuterte die Deutsche Unesco-Kommission. Anfang 2026 plane die Kommission, eine Studie zur Umsetzung der Empfehlung in Deutschland zu veröffentlichen.



