Koblenz, Ludwigshafen (epd). Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch auch der Verfassungsgerichtshof in Koblenz den Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bestätigt. Wie bereits in den Vorinstanzen wurde der Landtagsabgeordnete auf die Möglichkeit verwiesen, das Wahlergebnis nachträglich anzufechten. Der Wahlausschuss der Stadt unter Vorsitz der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hatte Paul die Zulassung zur Wahl am 21. September wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue verweigert.
Der reibungslose Ablauf von Wahlen könne nur gewährleistet werden, „wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen auf das Wahlverfahren bezogenen Einzelentscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt“ bleibe, heißt es in der Entscheidung. Wären alle Entscheidungen vor dem Wahltermin angreifbar, käme es durch die zu beachtenden Termine und Fristen zu erheblichen Beeinträchtigungen.
Bereits das Verwaltungsgericht hatte entschieden, es sei einem „übergangenen Wahlbewerber“ zuzumuten, das Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens abzuwarten. Den Beschluss des Wahlausschusses noch vor dem Wahltermin auf dem Rechtsweg zu korrigieren, sei allenfalls bei „offenkundigen Willkürakten“ zulässig. Ein solcher Fall liege jedoch nicht vor. Die Vorinstanzen hatten übereinstimmend geurteilt, es gebe sehr wohl Gründe für Zweifel an Pauls Verfassungstreue, etwa durch die Verbreitung sogenannter Remigrationspläne und gemeinsame Termine mit Vertretern der rechtsextremen Szene. Ob sie für einen Wahlausschluss ausreichten, bedürfe einer intensiven Prüfung.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatte die AfD in der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz mit einem Stimmenanteil von 24,3 Prozent das beste Ergebnis aller Parteien erzielt.