Höhere Sozialhilfeausgaben im vergangenen Jahr

Höhere Sozialhilfeausgaben im vergangenen Jahr
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Ausgaben für Sozialhilfe im vergangenen Jahr um fast 15 Prozent gestiegen. Nach Auskunft von Sozialverbänden war das in Teilen erwartbar und hat wenig mit mehr Leistungen für Bedürftige zu tun.

Wiesbaden (epd). Gestiegene Sozialhilfeausgaben sind nach Ansicht von Sozialverbänden ein Symptom dafür, dass die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme nicht mehr richtig funktionieren. Die Rente sei „nicht mehr armutsfest“ und die Pflege zunehmend schwer zu bezahlen, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, nannte die Entwicklung eine „Konsequenz aus der Schwächung der Sozialsysteme“. Am Montag hatte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr die staatlichen Ausgaben für Sozialhilfe um 14,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 20,2 Milliarden Euro netto gestiegen sind.

Den Angaben des Bundesamts zufolge sind die Aufwendungen bei allen Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) deutlich gestiegen. Nicht enthalten in der Statistik ist das Bürgergeld, das im SGB II verankert ist. Der Großteil der Ausgaben ging demnach mit 56,5 Prozent auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen 11,4 Milliarden Euro. Sie stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Prozent.

Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro, wie es weiter hieß. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 11,1 Prozent mehr als im Vorjahr. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,9 Milliarden Euro und damit 19,4 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe, die seit 1. Januar 2020 im SGB IX geregelt ist, werden gesondert erfasst: Demnach wurden im Jahr 2024 für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung insgesamt 28,7 Milliarden Euro netto ausgegeben. Das war eine Steigerung um 12,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Bei der Grundsicherung sieht Bentele vor allem eine Erhöhung der Sätze im vergangenen Jahr von zwölf Prozent als Ursache für den Anstieg der Ausgaben. Bei den Hilfen zur Pflege seien vor allem die stark gestiegenen Pflegekosten ursächlich. Durch Zuschläge, die Heimbewohner abgestuft nach der Dauer ihres Heimaufenthalts seit 2022 bekommen, sei der Anstieg der Sozialhilfekosten in den vergangenen Jahren etwas gedämpft worden, doch dieser Effekt sei nun vorbei. „Das ist auch von allen so erwartet worden“, erklärte Bentele.

Bei der Eingliederungshilfe sind nach VdK-Angaben wesentliche Kostentreiber ein Personalaufwuchs sowie Tarifkostensteigerungen und höhere Sachkosten durch die Inflation der vergangenen Jahre. Zudem gebe es kein bundeseinheitliches Instrument, um Bedarfe zu ermitteln, sondern jeder Eingliederungshilfeträger ermittele die Bedarfe in je eigenen Verfahren. „Hier die Bürokratie einzudämmen, würde Kosten sparen“, sagte Bentele.

Auch Rock erklärte, hinter den Kostensteigerungen stehe ein Ursachenbündel. Viele Menschen könnten von ihrer Rente nicht mehr leben oder für ihre Pflege nicht mehr bezahlen. Hinzu komme die Inflation der vergangenen Jahre, die sich nun über höhere Tariflöhne und mehr Sachkosten auswirke. „Die Sozialhilfe ist das allerletzte Netz des Staats“, erläuterte Rock. „Wenn die sozialen Netze löchrig werden, dann wird dieses letzte Netz stärker beansprucht.“