Düsseldorf (epd). Arbeitsmarktforscher der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung errechnen für Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn ein „deutlich höheres“ Einkommen als für Bürgergeldbezieher. Das gelte überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung am Mittwoch in Düsseldorf mit. Demnach liegt im Durchschnitt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet.
Den Berechnungen zufolge kommt beispielsweise ein Alleinstehender, der 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, auf einen Bruttomonatslohn von 2.121,58 Euro. Davon bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen 1.546 Euro. Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1.572 Euro. Wenn die Person Bürgergeld bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft, also in Summe rund 1.015 Euro zu. Der Lohnabstand beträgt damit 557 Euro.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte Ende Juni vorgeschlagen, die Lohnuntergrenze ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und ab 2027 auf 14,60 Euro zu erhöhen.
Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als beim Bezug von Bürgergeld, wie die Forscher der Böckler-Stiftung errechneten. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einem Elternteil, der in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, beträgt der Vorteil 660 Euro.
Regional fallen die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt eher moderat aus. Am kleinsten ist den Angaben nach der Lohnabstand zum Bürgergeldbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie in München und seinem Umland oder in Hamburg.