Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie für Pflegekräfte

Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie für Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen mehr dürfen und weniger müssen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung. "Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können", sagt die Pflegebevollmächtigte.

Berlin (epd). Pflegekräfte sollen künftig mehr Aufgaben übernehmen dürfen und von Bürokratie entlastet werden. Ein am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossener Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass sie bestimmte Tätigkeiten ausüben, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Ziel ist neben einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen auch, den Beruf attraktiver zu machen. Beschlossen wurde außerdem, die Ausbildung für die Pflegefachassistenz zu vereinheitlichen, Anträge für Pflegeleistungen zu vereinfachen und Dokumentationspflichten für Pflegetätigkeiten zu verringern.

Welche konkreten Aufgaben Pflegefachkräfte künftig in eigener Initiative übernehmen können, ist noch offen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nannte am Mittwoch unter anderem Blutabnahmen und Wundabstriche bei bestimmten Patientengruppen. Das geplante Gesetz „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ sieht vor, dass in den nächsten Jahren Kataloge von Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte eigenverantwortlich erbringen dürfen. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) lobte den Kabinettsbeschluss: „Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können.“

Der Gesetzentwurf sieht noch eine ganze Reihe weitere Neuerungen vor, unter anderem einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen generell vereinfacht werden. Die Kommunen wiederum sollen bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen mehr Mitsprachemöglichkeiten bekommen.

Vorgesehen ist außerdem, die Pflegedokumentation „auf das notwendige Maß“ zu beschränken - das soll die Pflegekräfte von bürokratischem Aufwand entlasten. „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Zudem enthält der Entwurf einen Passus zu den Kinderkrankentagen. Derzeit können Eltern für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter zwölf Jahren für 15 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld beantragen, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Diese Regelung soll nun auch im kommenden Jahr gelten.

Die Bundesregierung sieht im Pflegesystem noch weitergehenden Reformbedarf. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang Juli eingerichtet wurde, soll unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bis Jahresende Vorschläge für eine umfassende Reform vorlegen.

Weiteres Thema im Kabinett war am Mittwoch die Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistentin. Laut dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Gesundheits- und Familienministerium soll die bundeseinheitliche Ausbildung in der Regel 18 Monate dauern und durch Pflichteinsätze in verschiedenen Bereichen „generalistisch“ ausgerichtet sein. Derzeit gibt es im Bereich der Pflegefachassistenz laut Regierung 27 verschiedene landesrechtlich geregelte Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Inhalten.