Berlin, München (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das sogenannte „spanische Modell“ der elektronischen Fußfessel für Deutschland übernehmen. „Nach dem Sommer werde ich dazu einen Gesetzentwurf vorlegen“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenende). „Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter - also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen - eine elektronische Fußfessel tragen müssen.“
Den Opfern werde es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht. „Das würde sie dann warnen, wenn der Täter sich ihnen nähert“, sagte Hubig. Außerdem soll etwa die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können.
Zudem wolle sie Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem gewalttätigen Elternteil zu schützen und den Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöhen: „Von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen.“
Realistisch sei, dass im Laufe des nächsten Jahres damit begonnen werden könne, die Fußfessel bundesweit einzuführen, sagte Hubig: Das Gesetz müsse nach seiner Verabschiedung noch durch die Bundesländer in die Praxis umgesetzt werden. Die Länder arbeiteten derzeit aber bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen zur Umsetzung, sagte die Bundesjustizministerin.