Leinfelden-Echterdingen (epd). Eine muslimische Gemeinde in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart muss ihre neu gebaute Moschee auf eigene Kosten wieder abreißen. Der Gemeinderat hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung dafür eine Frist bis zum 31. Dezember gesetzt. Anlass sind jahrelange Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gebäudes. Ein Rechtsstreit ging bis zum Bundesgerichtshof.
Das oberste Gericht hatte im Januar vergangenen Jahres entschieden, dass die muslimische Gemeinde das ihr per Erbbaurecht überlassene Areal aufgrund der Bauverzögerung wieder an die Stadt zurückgeben muss. Die Glaubensgemeinschaft hatte es nicht geschafft, innerhalb der vertraglich vereinbarten vier Jahre den ersten Bauabschnitt von Moschee und Kulturhaus zu vollenden. Die Kommune verfolge mit dem Erbbaurecht gerade das Ziel, das Grundstück einer Nutzung zuzuführen, die öffentlichen Zwecken dient, hieß es in dem Urteil.
Die Stadtverwaltung bedauert laut Sitzungsvorlage, dass es nicht gelungen sei, verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen. Nun werde empfohlen, „einen Schlussstrich zu ziehen“. Einen neuen Vertrag soll es laut Gemeinderatsbeschluss weder mit der Moschee-Gemeinde noch mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren geben. Allerdings bietet die Stadt an, der Gemeinde vor Ort bei der Suche nach anderen Räumen zu helfen.