Trier, Köln (epd). Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will weitere Schritte im Umgang mit der kirchenrechtlichen Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki prüfen. „Bischof Ackermann hat die Anzeige zur Kenntnis genommen und klärt nun gemeinsam mit seinen kirchenrechtlichen Beratern den Umgang mit der Anzeige und die möglichen nächsten Schritte“, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Der Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hatte die Anzeige am Freitag beim nach Kirchenrecht zuständigen dienstältesten Bischof des Erzbistums eingereicht.
Die Betroffenen bitten Papst Leo XIV. um eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen Woelki mit Blick auf sein Verhalten im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Das Schreiben ist an Papst Leo direkt gerichtet. Es ist das erste Mal, dass der Betroffenenbeirat einen Bischof wegen mutmaßlichen Fehlverhaltens bei der Missbrauchsaufarbeitung beim Vatikan anzeigt.
In dem Schreiben des Betroffenenbeirats heißt es, man habe jegliches Vertrauen verloren, dass unter Woelkis Leitung Missbrauchstaten ohne Rücksicht auf die Täter aufgeklärt werden. Das Erzbistum Köln hatte die Anschuldigungen als „offenkundig haltlos“ zurückgewiesen.
Die Anzeige bezieht sich auf Ermittlungsergebnisse der Kölner Staatsanwaltschaft. Diese hatte ein Meineids-Verfahren gegen Woelki im Zusammenhang mit einer Aussage über Missbrauchstaten im Mai zwar gegen Zahlung einer Geldauflage von 26.000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam aber auch zu dem Schluss, der Kardinal habe fahrlässig die Unwahrheit gesagt und gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Woelki bestreitet das.
Wie mit einer solchen kirchenrechtlichen Anzeige zu verfahren ist, hatte Papst Franziskus 2019 rechtlich verbindlich festgelegt. Binnen 30 Tagen nach Eingang der Meldung muss über eine Voruntersuchung entschieden werden.