Zurückweisungen: Polizeibeauftragter fordert Abstimmung mit Polen

Zurückweisungen: Polizeibeauftragter fordert Abstimmung mit Polen

Berlin (epd). Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), fordert eine Abstimmung mit Polen über die inzwischen beiderseitig angeordneten Grenzkontrollen und umstrittenen Zurückweisungen Asylsuchender. Es widerspreche seinem Rechtsstaatsverständnis, dass ein Gericht unanfechtbar entscheide, dass die Zurückweisungen in der Weise nicht zulässig seien, und die Exekutive trotzdem dabei bleibe, sagte Grötsch, der am Mittwoch seinen Jahresbericht in Berlin vorstellt. Für das Zurückweisen von Asylsuchenden müsse ein Weg gefunden werden, ohne gegen Europarecht zu verstoßen. Deswegen empfahl Grötsch eine Verständigung mit der polnischen Seite.

Ebenso äußerte der Polizeibeauftragte Unverständnis darüber, dass Deutschland und Polen jeweils für sich und nicht gemeinsam die Grenze kontrollierten. Grötsch, früher selbst Polizist, sagte, er habe selbst gemeinsam mit tschechischen Kollegen an der Grenze zusammengearbeitet. „Das muss doch auch heute möglich sein“, sagte er. „Ich hätte es für ein total wichtiges Signal gehalten, dass Deutschland und Polen gemeinsam agieren“, sagte er.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach Amtsantritt Anfang Mai angeordnet, dass auch Asylsuchende an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden können. Das ist in der europäischen Dublin-Verordnung nicht vorgesehen. Demnach müsste Deutschland zumindest prüfen, welches Land für das Asylverfahren der betreffenden Person zuständig ist. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in den Fällen von drei Menschen aus Somalia, die an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen wurden, entschieden, dass diese Praxis rechtlich nicht zulässig ist. Dobrindt hält dennoch an den Zurückweisungen fest.