Berlin (epd). Der Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wird ohne veränderte Härtefallregelung im Bundestag zur Abstimmung gestellt. Der Innenausschuss gab die Regelung in seiner abschließenden Befassung am Mittwoch ohne Änderungen frei. Am Freitag wird im Parlament über den zweijährigen Stopp des Familiennachzugs zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus entschieden - in namentlicher Abstimmung, was Kritiker aus den Reihen der schwarz-roten Koalition unter Druck setzen dürfte, weil auch die AfD dem Vorhaben zustimmen will.
Im Innenausschuss vortierten CDU/CSU, SPD und AfD für die Aussetzung des Familiennachzugs, die vor allem Syrerinnen und Syrer betreffen wird. Sie erhielten in den Jahren 2015 vermehrt den subsidiären Schutz, bei dem nicht von individueller Verfolgung ausgegangen wird, aber dennoch davon, dass die Menschen wegen eines Krieges oder der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung nicht in ihre Heimat zurückkehren können.
Seit 2016 haben sie anders als Flüchtlinge mit anderem Status nicht mehr das Recht, ihre engsten Angehörigen nachzuholen. 2018 wurde aber ein Kontingent geschaffen, um 12.000 Menschen jährlich die Einreise nach Deutschland zu gewähren. Vor allem Kinder und Frauen hatten damit einen legalen Weg aus Krisengebieten oder Flüchtlingscamps.
Die befristete Aussetzung dieses Kontingents hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. In der Sachverständigenanhörung über den entsprechenden Gesetzentwurf am Montag waren allerdings Zweifel daran laut geworden, dass die im Gesetz enthaltene Regelung für Härtefälle tatsächlich dazu führen wird, dass bei besonderen Schicksalen Ausnahmen gemacht und Angehörige aufgenommen werden. Vor allem die von der SPD benannten Sachverständigen hatten eine andere Härtefallregelung empfohlen, weil die jetzige, auf das Aufenthaltsgesetz bezogene, intransparent sei und hohe Hürden habe.
Die Union lehnte Änderungen aber ab, auch der federführende Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Familienzusammenführungen gehörten zu den Pull-Effekten bei der Migration, sagte Dobrindt nach seiner Teilnahme an der Ausschusssitzung. Sie müssten reduziert werden. Die Entscheidung dürfe man „auch nicht aufweichen mit Härtefallregelungen, die über das hinausgehen, was zwingend notwendig ist“, sagte er. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte, die im Gesetz enthaltene Regelung sei eine „bewährte und erprobte Regelung“.
Die SPD hat wegen der Härtefallregelung nach epd-Informationen im Ausschuss eine Protokollnotiz durchgebracht, die das Auswärtige Amt dazu auffordert, die Verfahren künftig transparenter zu gestalten und Informationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen. Die Grünen, die das Gesetz ablehnen, überzeugte das nicht. Die Protokollnotiz „ist unglaubwürdig und hilft keiner einzigen Familie“, sagte die Grünen-Abgeordnete Schahina Gambir.
Die Linke, die das Gesetz ebenfalls ablehnt, hat für Freitag eine namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragt. Die Koalition aus Union und SPD hat gegenüber der kompletten Opposition nur zwölf Stimmen mehr. Eine Mehrheit dürfte es mit den Stimmen der AfD aber in jedem Fall geben.