Mehr Anträge bei Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Mehr Anträge bei Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Berlin (epd). Die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verzeichnet steigende Fallzahlen. Im vergangenen Jahr habe es 330 Schlichtungsanträge gegeben, teilte die Schlichtungsstelle bei der Vorstellung ihres Jahresberichts am Montag in Berlin mit, nach 267 Anträgen im Jahr 2023 und 189 Anträgen 2022.

Die Schlichtungsstelle besteht seit 2016. Sie ist beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt und sucht Lösungen bei Konflikten vor allem zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.

Großen Raum nehme bei den Schlichtungsanträgen das Thema Benachteiligungsverbot ein, hieß es. 43 Prozent der Anträge befassten sich 2024 damit. Bei 28 Prozent sei es um Assistenzhunde gegangen. Weit dahinter folgten Anträge zu barrierefreier Informationstechnik (sieben Prozent) und physischer Barrierefreiheit (vier Prozent) sowie die Themen „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ und „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (jeweils zwei Prozent).

Im vergangenen Jahr hätten drei Viertel (75 Prozent) der Verfahren mit einer gütlichen Einigung beigelegt werden können, soweit sie nicht vorzeitig beendet wurden, beispielsweise wegen Unzuständigkeit, teilte die Schlichtungsstelle weiter mit. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sieht „ein gutes Zeichen“ darin, dass Menschen mit Behinderungen häufiger Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchten. Die Schlichtungsstelle solle ausgebaut werden, um auch in Zukunft „erfolgreich arbeiten zu können“, sagte Dusel.