Missbrauch: 37 Beschuldigte im Bistum Fulda

Missbrauch: 37 Beschuldigte im Bistum Fulda

Fulda (epd). Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im katholischen Bistum Fulda hat nach fast vierjähriger Untersuchung ihren Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht beschreibt die Fälle von 37 beschuldigten Priestern und Kaplanen und 120 Betroffenen, wie der Vorsitzende, der frühere Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller, am Dienstag in Fulda sagte. 239 strafbare sexuelle Handlungen seien nachweisbar, aber die Gesamtzahl sei „in Wirklichkeit sicherlich ein Mehrfaches höher“. Die Kommission habe aufgrund von Akten nur eine Mindestzahl erfasst, „das Dunkelfeld ist viel größer“, bekräftigte das Mitglied Anna-Maria Budczies.

Die Kommission mit ihren neun Mitgliedern hat laut Möller 2.124 Akten über einen Zeitraum von 80 Jahren gesichtet. Die Mitglieder hätten 76 Fälle von Beschuldigten intensiv untersucht und 39 Fälle davon ausgeschieden. Bei diesen sei allein von körperlicher Gewalt ohne ausdrücklichen sexuellen Bezug berichtet worden, sie hätten außerhalb des Bistums stattgefunden oder die Informationen seien zu dünn gewesen. Als Reaktionen im Bistum habe die Kommission 23 Strafanzeigen registriert und 37 Leistungszahlungen.

Missbrauchsopfer seien bis 2010 im Bistum Fulda nicht beachtet worden, „man war blind“, sagte Möller. Als Hauptverantwortlichen müsse man Weihbischof Johannes Kapp (1929-2018) betrachten, der von 1977 bis 2003 für das Personalwesen zuständig war, ergänzte das Kommissionsmitglied Philipp Zmyj-Köbel.

„Beschuldigte wurden im Bistum Fulda bis 2000 in aller Regel mit Nachsicht behandelt, das Ansehen der Kirche sollte nicht beschädigt werden“, sagte Möller. Die Personalverantwortlichen reagierten mit Versetzungen, ohne die Gründe zu nennen. „Beschuldigten wurde mehr geglaubt als Betroffenen.“ Selbst die Kirchengemeinden hätten sich in öffentlich gemachten Fällen meist hinter die Beschuldigten gestellt.

Als Schlussfolgerung schlage die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, sagte der Vorsitzende Möller. Das Bistum solle ein dauerhaftes Gremium zur Bearbeitung der Fälle und eine Ombudsstelle für Betroffene einrichten. Die Unterstützung von Betroffenen bei der Aufarbeitung und Therapie solle verbessert werden. Im Bistum solle die Datensicherung und Kommunikation verbessert werden. Vorbeugungs- und Schutzkonzepte sowie eine Erinnerungskultur sollten weiterentwickelt werden.