Merz: 15-Euro-Mindestlohn ohne gesetzliche Festlegung möglich

Merz: 15-Euro-Mindestlohn ohne gesetzliche Festlegung möglich

Berlin (epd). Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellt eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro im kommenden Jahr in Aussicht. „Ordentliche Löhne für gute Arbeit - das ist und bleibt das zentrale Versprechen der Sozialpartnerschaft in Deutschland“, sagte Merz in seiner ersten Regierungserklärung am Mittwoch im Bundestag in Berlin. Man habe vereinbart, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten. Einen Mindestlohn von 15 Euro halte er angesichts der Tarifentwicklung für erreichbar - gesetzlich festgeschrieben werden solle er jedoch nicht.

Beim Thema Rente ließ Merz den Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unkommentiert, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Stattdessen verwies er auf die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Maßnahmen. So will die Bundesregierung das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 absichern. Darüber hinaus kündigte Merz eine neue kapitalgedeckte Vorsorge für Kinder ab sechs Jahren an, die sogenannte Frühstartrente. Zudem solle eine Rentenreformkommission Vorschläge für eine generationengerechte Alterssicherung erarbeiten.

Das derzeitige Bürgergeld-System will Merz grundlegend abschaffen und in eine neue Grundsicherung überführen. „Wir wollen, dass grundsätzlich für jeden Bezieher von Sozialleistungen immer auch genügend Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen“, kündigte er an. Dazu sollen die Hinzuverdienstregeln reformiert und die sogenannten Transferentzugsraten zwischen den verschiedenen Leistungssystemen besser abgestimmt werden. Transferentzugsraten geben an, wie stark staatliche Leistungen wie das Bürgergeld gekürzt werden, wenn das Einkommen einer Person steigt.