Woidke und Haseloff lehnen Volksabstimmung über Grundgesetz ab

Woidke und Haseloff lehnen Volksabstimmung über Grundgesetz ab

Hamburg (epd). Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), lehnen eine Volksabstimmung über das Grundgesetz ab. „Es gibt weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West, die endlich abgebaut werden müssen“, sagte Woidke dem „Stern“ (Donnerstag). Von Volksabstimmungen zum Artikel 146 Grundgesetz habe aber kein einziger Ostdeutscher etwas.

Haseloff erklärte: „75 Jahre nach seiner Verkündung sollte es nicht darum gehen, über das Grundgesetz abzustimmen, sondern vielmehr es weiter mit Leben zu füllen, es zu achten und zu bewahren.“ Beide Ministerpräsidenten positionierten sich damit gegen einen Vorstoß ihres Amtskollegen aus Thüringen, Bodo Ramelow (Linke).

Ramelow hatte eine Volksabstimmung vorgeschlagen, um aus dem Grundgesetz eine Verfassung zu machen. Artikel 146 sieht vor, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Woidke betonte, das Grundgesetz sei seit 75 Jahren Basis für Freiheit, Wohlstand und Entwicklung. „Ich halte die Abschaffung des Artikel 146 deshalb für den besseren Weg.“

Haseloff sagte dem „Stern“, das Grundgesetz habe sich nun über Jahrzehnte auch im Osten bewährt. Zugleich verwies auch er auf bestehende Ungleichheiten: „Wir Ostdeutschen wollen nicht bei Feierlichkeiten und Festreden Berücksichtigung finden, sondern dort, wo Entscheidungen fallen: zum Beispiel in Führungspositionen bei Unternehmen, Gremien und Bundesbehörden.“ Hier seien die Ostdeutschen auch nach fast 35 Jahren deutscher Einheit immer noch unterrepräsentiert.